Einsprüche und Beschwerden gegen Patente - German
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Einsprüche und Beschwerden gegen Patente

Gegen fremde Patente oder für eigene Patente – Unsere Patentanwälte vertreten Sie vor dem zuständigen Patentamt

Wurde Ihrem Wettbewerber vor Kurzem ein Patent erteilt, das Ihr Geschäft beeinträchtigt? Möglicherweise ist Ihnen dies durch die Patentüberwachung bekannt geworden und nun müssen Sie entscheiden, wie Sie darauf reagieren. Eine Option, bei der Ihnen unsere Patentanwälte helfen können, wäre ein Einspruch, um die Gültigkeit des betreffenden Patents anzufechten. Bei einem Einspruch ist eine behauptete Patentrechtsverletzung nicht notwendig, doch er muss innerhalb von neun Monaten nach Erteilung des Patents eingereicht werden.

Begründung für einen Einspruch

Als Begründung für einen Einspruch können folgende Argumente dienen:

  • Das erteilte Patent erfüllt nicht alle Kriterien der Patentierbarkeit;
  • Die Beschreibung ist nicht eindeutig genug, um von einem Fachmann ausgeführt zu werden; oder
  • Das erteilte Patent deckt Aspekte ab, die über die ursprüngliche Anmeldung hinausgehen.

Ablauf des Verfahrens bei Einsprüchen und Beschwerden gegen Patente

Nach Eingang eines Einspruchs fordert das zuständige Patentamt (z. B. das PRV in Schweden, DKPTO in Dänemark oder das EPA) den Patentinhaber auf, seine Stellungnahmen, geänderten Patentansprüche oder Hilfsanträge einzureichen. Das Amt lädt zur Anhörung (mündlichen Verhandlung) und die Einspruchsabteilung beschließt, ob das Patent unverändert aufrechterhalten wird, oder ob es geändert oder widerrufen werden muss. Gegen das Ergebnis kann Beschwerde vor einer anderen Instanz (z. B. Beschwerdekammer des EPA) eingelegt werden.

In der Regel ist es erforderlich, dass Sie sich in solch einem Verfahren durch einen zugelassenen Patentanwalt vertreten lassen. Unsere erfahrenen Europäischen Patentanwälte in Dänemark, Schweden, Norwegen, Deutschland und im Vereinigten Königreich haben bereits bei vielen Einspruchsverfahren positive Ergebnisse erzielt. Viele von ihnen sind auch befugt, Sie bei Verfahren auf nationaler Ebene zu vertreten. Die Beauftragung eines versierten Patentanwalts, der nach bestem Wissen in Ihrem Interesse handelt, hat großen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens, ganz gleich, ob Sie der Einsprechende oder der Antragsgegner sind.

Was bezüglich Einspruchsverfahren zu bedenken ist

Als Einsprechender:

  • Mithilfe eines Einspruchs (der innerhalb der Einspruchsfrist eingereicht wird), können Patente, die einem Wettbewerber erteilt wurden, widerrufen oder geändert werden.
  • Einspruchsverfahren verursachen weniger Kosten als Nichtigkeitsklagen vor Gericht. Nichtigkeitsklagen sind nach Ablauf der Einspruchsfrist die einzige Möglichkeit zur Anfechtung eines erteilten Patents.
  • Ein europäisches Patent kann, bevor es in den einzelnen Mitgliedstaaten validiert und damit geschützt ist, durch einen Einspruch gestoppt werden.
  • Jede Partei hat die ihr entstandenen Kosten jeweils selbst zu tragen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Als Antragsgegner:

  • Lassen Sie sich von einem Patentanwalt dazu beraten, wie Sie auf Einsprüche von Dritten gegen Ihr Patent reagieren sollten.
  • Ermitteln Sie den Wert Ihres Patents für Ihr Unternehmen und überlegen Sie, wie viel Sie für dessen Verteidigung ausgeben möchten. Sie müssen die Ihnen durch das Verfahren entstandenen Kosten selbst tragen, egal, ob Sie gewinnen oder verlieren.
  • Arbeiten Sie Ihre Verteidigungsstrategie gemeinsam mit dem Patentanwalt Ihres Vertrauens aus, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen genau kennt, Ihnen beim Zurückweisen der Argumente des Einsprechenden und bei der Vorbereitung einer angemessenen Rückzugsposition hilft, falls der Einspruch nur teilweise abgewiesen wird.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, welche Optionen Sie in einem Einspruchsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Personen.

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