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Patentschrift verfassen

Sorgfältiges Verfassen von Patentanmeldungen durch unsere kompetenten Patentanwälte

Haben Sie eine technische Lösung entwickelt, die Sie vor Ihren Wettbewerbern schützen möchten? Dann wäre ein Patent zum Schutz dieser Erfindung ein wertvoller Beitrag zum Innovationsvermögen Ihres Unternehmens. Das Verfassen und Einreichen einer Patentanmeldung ist ein wichtiger Schritt zur Patentierung Ihrer Erfindung bzw. Ihres Produkts. Mit Erteilung des Patents erhalten Sie als Patentinhaber das alleinige Recht auf die Verwertung Ihrer Erfindung, sodass sie von Dritten ohne Ihre Zustimmung nicht hergestellt, verkauft oder genutzt werden darf. Unsere Patentanwälte, von denen viele als Europäische Patentanwälte zugelassen sind, besitzen ein umfassendes Expertenwissen über rechtliche und technische Zusammenhänge und können Sie somit vor kostspieligen Fallstricken im Zusammenhang mit fehlerhaft verfassten Ansprüchen oder unzulänglichen Beschreibungen bewahren.

Drei grundlegende Kriterien für die Patentierbarkeit

Damit Ihre Erfindung patentierbar ist:

  • muss sie neu sein; sie darf der Öffentlichkeit vor der Einreichung Ihrer Patentanmeldung nirgendwo auf der Welt bekannt sein.
  • muss sie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen; sie darf für einen Fachmann zum Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Patentanmeldung nicht offensichtlich sein.
  • muss sie industrietauglich sein; sie muss gewerblich anwendbar sein.

So melden Sie ein Patent an

Um ein Patent zu erhalten, müssen Sie eine Patentanmeldung bei einem nationalen oder internationalen Patentamt einreichen. Die Patentanmeldung sollte einen oder mehrere Ansprüche enthalten, der/die Ihre Erfindung abgrenzt/abgrenzen. Diese Ansprüche bestimmen den Umfang Ihres Patentschutzes und dienen im Falle von Rechtsstreitigkeiten als Argumentationsgrundlage für die Verteidigung.

Nach Einreichung Ihrer Patentanmeldung führt das Patentamt eine Neuheitsrecherche durch und untersucht Ihre Erfindung, um die oben genannten Kriterien zu beurteilen. Die Erteilung Ihres Patents erfolgt auf der Grundlage dieser Untersuchung und der Erwiderungen auf Amtsbescheide. Unsere qualifizierten Patentanwälte sind im Umgang mit Beanstandungen jeder Art und in der Kommunikation mit Patentämtern sehr geübt und werden das bestmögliche Ergebnis zum Schutz Ihrer Erfindung erzielen. Das Patentanmeldeverfahren und die anschließende Patentverfolgungsphase sind je nach der/den Gerichtsbarkeit/-en, auf die sich der Patentschutz erstrecken soll, unterschiedlich. Für Länder, in denen Zacco keine Niederlassung besitzt, haben wir ein umfangreiches Netzwerk aus sorgsam ausgewählten Repräsentanten aufgebaut, die Sie vor Ort vertreten und für Sie tätig werden können.

Für Europa können Sie Ihre Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) einreichen und eine Validierung für die Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), z. B. Schweden, Dänemark, Deutschland und das Vereinigte Königreich, vornehmen lassen. Wir weisen darauf hin, dass das bisherige europäische System demnächst in ein neues einheitliches System der EU übergeht, das ein Einheitspatent (englisch: Unitary Patent) und die Schaffung des Einheitlichen Patentgerichts (englisch: Unified Patent Court) vorsieht. Auf diese Weise soll es möglich werden, Patente durch eine einzelne Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) nach einheitlichen Standards in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten schützen zu lassen. Diese Entwicklung wird von unseren Europäischen Patentanwälten aufmerksam verfolgt, damit wir unsere Kunden weiterhin fachkundig und zu allen rechtlichen Möglichkeitenberaten können.

Gründe für die Anmeldung eines Patents

Ein Patent ist eine Investition und neben den Kosten für die Einreichung der Anmeldung entstehen im Laufe der Zeit weitere Kosten, z. B. für eine Validierung und/oder Verlängerung.

Die potenziellen Vorteile eines Patents für Sie als Patentinhaber

  • Sie können andere daran hindern, Ihre Erfindung nachzuahmen
  • Durch Lizenzverträge können Sie weiteren Nutzen aus Ihrem Patent ziehen
  • Durch Kreuzlizenzen erhalten Sie Nutzungsrechte an Patenten Dritter
  • Sie können sich auf dem Markt als innovatives Unternehmen präsentieren
  • Sie können Ihre F&E-Aktivitäten und Investitionen absichern und für Ihre Investoren einen Mehrwert schaffen
  • Sie können Ihre Patente bei Verhandlungen mit Geschäfts- und Kooperationspartnern usw. als Trumpf einsetzen
  • Durch die Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Dritten können Sie den Goodwill Ihres Unternehmens steigern

Für Start-up-Unternehmen kann sich bei der Beschaffung von Finanzmitteln und der Suche nach Investoren eine anhängige Patentanmeldung als wertvoll erweisen. In vielen Ländern, z. B. in Dänemark und Schweden, können neu gegründete Unternehmen staatliche Fördermittel für die Finanzierung einer Strategie zum Schutz der eigenen IP-Rechte und zur Förderung innovativer Denkansätze und Entwicklungen beantragen. Dies verdeutlicht, wie wichtig der Schutz von Innovationen für jedes Unternehmen ist.

Das Bewusstsein dafür, dass Patente auch Vermögensgegenstände mit wertschöpfender Wirkung sind, die verkauft und gekauft oder monetarisiert werden können, ist bei größeren Unternehmen meist stärker ausgeprägt. Bei multinationalen Unternehmen tragen einzelne Patente häufig zum Gesamtwert eines Portfolios bei.

Was vor der Formulierung einer Patentanmeldung zu bedenken ist

  • Fragen Sie den Patentanwalt Ihres Vertrauens, ob es alternative Wege zum Schutz Ihrer Erfindung gibt. Vielleicht wäre eine Kombination mit anderen IP-Rechten, etwa für ein Design oder eine Marke, sinnvoll? Wie fügt sich das Patent in die IP-Strategie Ihres Unternehmens ein?
  • Achten Sie darauf, dass Dritte vor der Patentanmeldung keine Kenntnis von der Erfindung erhalten und dass entsprechende vertragliche Vereinbarungen bei Bedarf vorgelegt werden können. Sobald eine Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist sie nicht mehr patentierbar.
  • Überlegen Sie, in welchen Märkten Ihr Unternehmen aktiv werden möchte, und ermitteln Sie anhand einer Freedom-to-Operate-Analyse, ob in diesen Märkten bereits ähnliche Produkte/Leistungen angeboten werden.

Wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Personen, damit wir Sie bei der Formulierung Ihrer Patentanmeldung unterstützen und durch das Anmeldeverfahren begleiten können.

 

 

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Magnus Ljungdahl

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Gothenburg

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Director India
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Stockholm

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